Wirtschafts-Identifikationsnummer

Einführung ab Herbst 2024

Ab Herbst erhalten alle wirtschaftlich Tätigen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Diese bildet das Pendant zur Steuer-Identifikationsnummer bei Privatpersonen.

Eine Wirtschafts-Identifikationsnummer erhalten folgende Gruppen:

  • Juristische Personen (u.a. GmbH, UG, AG)
  • Personenvereinigungen (u.a. GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG)
  • Wirtschaftlich tätige natürliche Personen (Gewerbetreibende, Einzelkaufleute und Freiberufler)

Letztere Gruppe erhält somit neben der bereits bestehenden Steuer-Identifikationsnummer nunmehr ebenfalls die W-IdNr.. Dadurch soll der betriebliche Bereich klar von der privaten Sphäre getrennt werden.

Vergabe erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Die W-IdNr. soll ohne gesonderten Antrag auf Anforderung des Finanzamtes durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben werden.

Aufbau der Wirtschafts-Identifikationsnummer

Die W-IdNr. setzt sich aus dem Kürzel DE für Deutschland und 9 Ziffern zusammen. Abschließend erhält die W-IdNr. ein 5-stelliges Unterscheidungsmerkmal. Dies dient der Identifizierung einzelner Betriebe, Betriebsstätten oder Tätigkeiten (Beispiel für eine W-IdNr.: DE987654321-00001).

Zweck der neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer

Neben der Identifizierung im Besteuerungsverfahren soll die W-IdNr. auch für das Unternehmensbasisdatenregister verwendet werden. Ziel des Basisregisters ist es, Unternehmen von Berichtspflichten zu entlasten, indem Mehrfachmeldungen der Stammdaten an unterschiedliche Register vermieden werden („Once-Only“-Prinzip).

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