Wirtschafts-Identifikationsnummer
Einführung ab Herbst 2024
Ab Herbst erhalten alle wirtschaftlich Tätigen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Diese bildet das Pendant zur Steuer-Identifikationsnummer bei Privatpersonen.
Eine Wirtschafts-Identifikationsnummer erhalten folgende Gruppen:
- Juristische Personen (u.a. GmbH, UG, AG)
- Personenvereinigungen (u.a. GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG)
- Wirtschaftlich tätige natürliche Personen (Gewerbetreibende, Einzelkaufleute und Freiberufler)
Letztere Gruppe erhält somit neben der bereits bestehenden Steuer-Identifikationsnummer nunmehr ebenfalls die W-IdNr.. Dadurch soll der betriebliche Bereich klar von der privaten Sphäre getrennt werden.
Vergabe erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Die W-IdNr. soll ohne gesonderten Antrag auf Anforderung des Finanzamtes durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben werden.
Aufbau der Wirtschafts-Identifikationsnummer
Die W-IdNr. setzt sich aus dem Kürzel DE für Deutschland und 9 Ziffern zusammen. Abschließend erhält die W-IdNr. ein 5-stelliges Unterscheidungsmerkmal. Dies dient der Identifizierung einzelner Betriebe, Betriebsstätten oder Tätigkeiten (Beispiel für eine W-IdNr.: DE987654321-00001).
Zweck der neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer
Neben der Identifizierung im Besteuerungsverfahren soll die W-IdNr. auch für das Unternehmensbasisdatenregister verwendet werden. Ziel des Basisregisters ist es, Unternehmen von Berichtspflichten zu entlasten, indem Mehrfachmeldungen der Stammdaten an unterschiedliche Register vermieden werden („Once-Only“-Prinzip).
Disclaimer/Haftungsausschluss