Herr Kottmeier, Sie sagen, die Internationalisierung und Digitalisierung wirke sich auf viele Unternehmen aus. Inwiefern?
Viele Unternehmer überlegen sich mittlerweile im Ausland zu produzieren oder eine Niederlassung aufzumachen, um neue Märkte zu erschließen und näher an ihren Kunden zu sein. Das ist oftmals ein guter, manchmal sogar ein notwendiger Schritt. Vor allem Betriebe, die Waren über das Internet vertreiben, möchten Ihre Shops natürlich für die ganze Welt öffnen. Dafür müssen Sie aber Einiges beachten – unter anderem auch wichtige steuerliche Aspekte.
Können Sie konkrete Beispiele nennen?
Nehmen wir zum Beispiel den Tischler, der seit vielen Jahren in Deutschland Fenster einbaut. Er kann seine gute Arbeit natürlich auch im Ausland anbieten. Ganz wichtig ist, dass er dabei die sogenannten Lieferschwellen im Blick hat. Bis zu einem bestimmten Umsatz kann er einfach wie gewohnt in Deutschland seine Umsatzsteuer abführen. Sollte er aber eine Lieferschwelle überschreiten, kann es sein, dass das entsprechende Ausland ihn zur Kasse bittet. Dann kann er zwar seine bereits gezahlte Umsatzsteuer in Deutschland zurückfordern. Allerdings ist das aufwendig und kostet Zeit. Die Steuerbehörde im Ausland fordert die Zahlungen aber häufig direkt. So kann es natürlich zu Liquiditätsengpässen kommen. Je nachdem, wie hoch die Forderungen auf der einen und die Rücklagen auf der anderen Seite sind, kann das für manche Unternehmen zum wirklichen Problem werden. Das betrifft nicht nur den kleinen Handwerker, sondern auch größere Unternehmen und Onlineshops.
Was können Sie denn für solche Mandanten tun?
Wir schauen uns das Problem und die Zahlen erst einmal genau an und entwickeln dann Lösungen. Wenn das gewünscht ist, begleiten wir unsere Mandanten auch gerne zu Bankgesprächen. Vor allem aber sorgen wir für die Zukunft vor. Das heißt, wir beraten unsere Mandanten ganz genau bezüglich der Herausforderungen, die sie durch das internationale Geschäft zu meistern haben. Das sind nicht nur steuerliche Aspekte, sondern zum Beispiel auch die richtige Preiskalkulation für Waren und Dienstleistungen im Ausland oder Prozessoptimierungen. Hierzu noch ein kleines Beispiel: Wenn ein Onlineshop im Ausland aktiv ist, kann es schnell zu einem ganzen Schwung mehr Aufträgen und damit auch zu mehr Rechnungen kommen. Der Kunde muss früh genug abschätzen können, ob er diese noch händisch ausstellen kann oder ob seine Systeme automatisiert werden sollten. Wir helfen ihm bei der Entscheidung und beraten auch in technischen Themen wie zum Beispiel der Einrichtung von Schnittstellen. Am besten ist es natürlich, wenn sich Mandanten vor dem Schritt der Internationalisierung an einen Experten wenden.
Wie läuft eine Beratung denn in dem Fall ab?
Wir beraten unsere Mandanten individuell, was sie im Falle einer Internationalisierung beachten müssen. Die Umsatzsteuer und Prozessoptimierungen habe ich schon angesprochen. Wir schauen aber auch, ob weitere Aspekte von Belang sind. Werden beispielsweise Mitarbeiter ins Ausland entsandt, könnte es sein, dass sie sogenannte A1-Bescheinigungen benötigen. Wir prüfen das und kümmern uns auch gerne um die Beantragung. Muss die Lohnbuchführung angepasst werden? Wie muss die Steuererklärung beschaffen sein? All das sind Fragen, die wir uns stellen. Wenn alles geklärt ist, können die Mandanten dann guten Gewissens loslegen.
Warum sollten Unternehmen sich denn genau an Ihr Steuerbüro wenden?
Wir haben viel Erfahrung im Bereich Internationalisierung – auch für größere Unternehmen. Ich selbst habe auch schon als Angestellter dort gearbeitet. Deshalb kennen wir die Fragen und Wünsche dieser Klientel sehr genau. Hier sind natürlich genaue Kenntnisse des internationalen Steuerrechts gefragt. Wir können unsere Mandanten zum Beispiel umfassend zur steueroptimierten Gewinnausschüttung beraten, zu angemessenen Verrechnungspreisen, nötige Dokumentationen erstellen und natürlich begleiten wir die Mandanten auch im Fall einer Betriebsprüfung.