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Patientenverfügung

Selbstbestimmung wahren

Es kann die Situation eintreten, dass Sie aufgrund einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, über Ihre eigene medizinische Behandlung entscheiden können. Diese unbefriedigende Situation können Sie mithilfe einer Patientenverfügung regeln.

Selbstbestimmungsrecht

19.10.2017 Aufgrund des Vorsorgerechtes können Sie Regelungen für spätere ärztliche Behandlungen treffen und hiermit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren. Dies geschieht in Form einer eigens auf Sie zugeschnittenen Patientenverfügung. Diese ist eine einseite Willenserklärung, welche der Schriftform bedarf. Mithilfe dieser wird sichergestellt, dass Ihr Patientenwille durchgesetzt wird, auch wenn dieser in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.

Im Falle einer Geschäftsunfähigkeit

Für den Fall einer Geschäftsunfähigkeit bzw. Entscheidungsunfähigkeit können Sie im Voraus schriftlich regeln, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen werden oder diese ablehnen. Voraussetzung ist, dass Sie im Zeitpunkt der Formulierung der Verfügung volljährig und einwilligungsfähig sind. In einem späteren möglichen Behandlungsfall hat der Arzt dann zu prüfen, ob die Regelungen Ihrer Verfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Sofern dies der Fall ist, muss der Arzt die formulierten Regelungen unmittelbar umsetzen.

Unkonkrete Formulierungen

Sofern eine Verfügung zu unkonkret formuliert wurde, stimmen die behandelnden Ärzte mit den gesetzlichen Vertretern des Patienten denjenigen Behandlungsweg ab, der dem Willen des Patienten am nächsten kommt.

Inhalte einer Patientenverfügung

Mögliche Inhalte betreffen u.a. Punkte wie Lebenserhaltende Maßnahmen, Schmerz und Symptombehandlung, Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, Wiederbelebung, Künstliche Beatmung und Dialyse. Ebenfalls in einer Patientenverfügung geregelt werden der Ort der Behandlung, Beistand, Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht, Aussagen zur Verbindlichkeit, zur Auslegung, Durchsetzung und zum Widerruf der Patientenverfügung. Eine Organspende kann ebenfalls Inhalt des Patientenwillens sein.

Notfallplan parat haben

Keiner möchte gerne in die Situation einer Entscheidungsunfähigkeit gelangen. Wenn jedoch diese Notlage eintritt, sollte wenigstens Ihr Schicksal in Ihren eigenen Händen liegen. Lassen Sie daher eine Patientenverfügung anfertigen. Haben Sie hierzu Fragen? Sprechen Sie uns an. Wir sind Ihnen gerne behilflich.

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