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Endlich Rente!

Muss ich trotzdem Steuern zahlen?

Rentner: Häufig steuerpflichtig!

19.10.2017 Aufgrund der demografischen Entwicklung nimmt der Anteil der Rentner in unserer Bevölkerung von Jahr zu Jahr zu. Durch die letztjährigen Rentensteigerungen in Ost- und Westdeutschland fragen sich daher immer mehr Rentner, ob sie für Ihre Rente eine Steuererklärung abgeben müssen. Wir geben Ihnen die Antwort!

Entscheidend: Höhe der Einkünfte

Grundsätzlich gilt: Ein Steuerpflichtiger hat keine Steuern zu zahlen wenn dessen gesamte Einkünfte (Rente und übrige Einkünfte) unter dem sogenannten Grundfreibetrag liegen. Der Grundfreibetrag liegt für Ledige im Jahr 2017 bei 8.820,00 € (im Jahr 2016 bei 8.652,00) und für Verheiratete im Jahr 2017 bei 17.640,00 € (im Jahr 2016 bei 17.304,00 €).

Beginn der Rente

Hinsichtlich der Ermittlung der Höhe der Renteneinkünfte kommt es seit der Einführung des Alterseinkünftegesetz zum 01.01.2005 darauf an, in welchem Jahr der Steuerpflichtige in Rente gegangen ist. Denn nur ein bestimmter Rententeil ist steuerpflichtig und erhöht das zu versteuernde Einkommen. Der andere Teil, der sog. Rentenfreibetrag, ist steuerfrei.

Steuerpflichtiger Anteil

Wer im Jahr 2005 in Rente gegangen ist, dessen Bezüge sind zu 50% steuerpflichtig und demzufolge zu 50% steuerfrei. Wenn der Rentenbeginn in 2006 lag, ist die Rente zu 52% steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Anteil erhöht sich entsprechend des Rentenbeginns in den Folgejahren um jährlich 2%. Im Jahr 2040 sind demnach 100% der Altersbezüge steuerpflichtig.

Praxisbeispiel

Der Alleinstehende Herr Meier erhält ab dem 01.01.2016 eine monatliche Rente in Höhe von 1.300,00 €. Der steuerpflichtige Teil der Rente beträgt daher 72% (jährliche Steigerung um 2% seit dem 01.01.2005), d.h. 11.232,00 € (72% von 15.600,00). Weitere Einkünfte erzielt Herr Meier nicht. Da ihm als Alleinstehendem lediglich der Grundfreibetrag in Höhe von 8.652,00 € zur Verfügung steht, muss Herr Meier die Differenz in Höhe von 2.580,00 € versteuern.

Abzugsfähige Kosten

Allerdings besteht für Rentner ebenfalls die Möglichkeit gewisse Kosten von der Steuer abzusetzen und Freibeträge zu nutzen. Hierzu gehören Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, Werbungkosten, ggf. der Behinderten-Pauschbetrag sowie der Altersentlastungsbetrag.

Unsere Empfehlung: Einzelfallprüfung

Durch die zuletzt deutlichen Rentenerhöhungen werden immer mehr Rentner in die Situation kommen, zukünftig auf Ihre Altersbezüge Steuern zu zahlen. Daher raten wir Rentnern, Ihre steuerliche Situation sowie die Gestaltungsmöglichkeiten sorgfältig zu prüfen. Sofern Sie unsicher sind, ob Sie bei Ihrer Rentenhöhe eine Steuererklärung abzugeben haben, kontaktieren Sie uns für eine Prüfung Ihrer individuellen Situation.

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