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Der Weg in die Selbständigkeit

Der Aufbau einer eigenen Existenz ist für viele ein persönlicher Lebenstraum. Damit dieser in Erfüllung gehen kann, ist bei der Existenzgründung einiges zu beachten.

Businessplan erstellen

02.07.2018 Ob im Handel, Handwerk oder im Dienstleistungsbereich, jede Unternehmensgründung beginnt mit einer ersten Geschäftsidee. Um diesen ersten Schritt einer Idee in die Praxis zu überführen, sollte die Ausarbeitung in einem Businessplan erfolgen. Wichtige Fragen, die durch einen Businessplan beleuchtet werden sind die Produktidee, welche Zielgruppen angesprochen werden, welchen Markt und Wettbewerb es gibt und wie Marketing und Vertrieb erfolgen sollen. Allein durch die Bearbeitung dieser Fragen lässt sich bereits frühzeitig erkennen, ob die Geschäftsidee grundsätzliches Erfolgspotenzial besitzt. Im nächsten Schritt hat der Gründer seine Unternehmensziele zu formulieren und eine Marktstrategie zu entwickeln, wie er diese Ziele erreichen will. Entscheidende Faktoren sind hierbei die exakte Produktausgestaltung, die Festlegung von Preisen, der Produktvertrieb und Marketingmaßnahmen wie Werbung etc. Neben der Standortwahl kommen ebenfalls Überlegungen zu der Rechtsform und der Unternehmensorganisation auf den Gründer zu.

Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten

Zum Start in die Selbständigkeit werden finanzielle Mittel benötigt. Sei es für die Produktherstellung, Inventar, Personal, Miete etc. Gründer erhalten hierzu oftmals staatliche Fördermittel oder vergünstigte Existenzgründerdarlehen bei Banken. Grundlage für die Herausgabe von Fördermitteln und Darlehen ist in der Regel eine Rentabilitäts-, Investitions- und Liquiditätsplanung, die ebenfalls Bestandteil des Businessplanes ist.

Behördengänge und laufende steuerliche Pflichten

Ist die Geschäftsidee entwickelt und die Finanzierung gesichert, ist das neue Unternehmen bei Behörden und öffentlichen Stellen zu registrieren. So hat eine Anmeldung beim Gewerbeamt, der Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer sowie beim Finanzamt zu erfolgen. Des Weiteren haben Existenzgründer auch laufende steuerliche Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt zu erfüllen. Hierzu zählen u.a. die laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung, monatliche Steuervoranmeldungen für Umsatzsteuer und Lohnsteuer sowie die jährliche Erstellung von Jahresabschluss und Steuererklärungen.

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