Betriebsprüfung: Das Finanzamt kommt!
Betriebsprüfung: Nachzahlungen vermeiden.
Sie haben vom Finanzamt eine Prüfungsanordnung über eine steuerliche Außenprüfung erhalten. Nun fragen Sie sich, wie Sie sich optimal auf die Prüfung vorbereiten können?
19.05.2018
Bei Steuerprüfungen ist Beratung wichtig!
Inhalte der Prüfungsanordnung
Die Ankündigung der Betriebsprüfung durch das Finanzamt erfolgt durch eine Prüfungsanordnung. In dieser wird Ihnen als Unternehmer der Prüfungszeitraum, der Ort und die zu prüfenden Steuerarten mitgeteilt. Zusätzlich werden in der Prüfungsanordnung bereits die während der Betriebsprüfung vorzulegenden Unterlagen mitgeteilt.
Vorbereitung mit dem Steuerberater
Die Vorbereitung auf die Betriebsprüfung sollten Sie exakt mit dem Steuerberater abstimmen. Wichtige Fragestellungen sind hierbei:
- Wo und wann soll die Betriebsprüfung stattfinden? Die Möglichkeit der Verlegung sollte in Betracht gezogen werden.
- Ist ein Ansprechpartner für die Betriebsprüfung festgelegt? Hier bietet sich vor allem der Steuerberater und die Buchhaltungskraft an.
- Sind sämtliche angeforderten Unterlagen vorhanden und gut vorbereitet?
Verhalten während der Betriebsprüfung
Während der Betriebsprüfung sollten Sie darauf bestehen, dass sämtliche Anfragen vom Finanzamt schriftlich gestellt werden. Hierdurch gewinnen Sie die nötige Zeit, um sich in Ruhe mit dem Steuerberater abzustimmen.
Schlussbesprechung
Das Ende einer Betriebsprüfung markiert in der Regel die Schlussbesprechung. Im Vorfeld der Schlussbesprechung sollten Sie den Prüfer bitten sämtliche Prüfungsfeststellungen (einschließlich konkreter Steuerauswirkung) mitzuteilen. So verbleibt Ihnen genug Zeit für die Vorbereitung auf das abschließende Gespräch. In der Schlussbesprechung werden sämtliche Prüfungsfeststellungen aufgetischt und vor allem die „Knackpunkte“ ausdiskutiert. Mithilfe Ihres Steuerberaters sind in der Schlussbesprechung durch gute Argumentationslogik einige Problemfelder aus der Welt zu schaffen. Sofern Sie mit einigen Punkten grundsätzlich nicht einverstanden sind, können Sie die Schlussbesprechung auf einen Folgetermin vertagen.
Prüfungsbericht und Möglichkeit des Einspruchs
Im Anschluss an die Schlussbesprechung erhalten Sie den Prüfungsbericht, der sämtliche nach der Schlussbesprechung verbliebenen Prüfungsfeststellungen des Betriebsprüfers enthält. Sollten Sie mit einigen Punkten auch nach der Schlussbesprechung noch nicht einverstanden sein, können Sie gegen den Prüfungsbericht Einspruch einlegen. Selbst wenn Sie in der Schlussbesprechung in sämtlichen Punkten Einigkeit mit dem Finanzamt erzielt haben, sind Sie nicht an Ihr Wort aus der Schlussbesprechung gebunden, wenn Sie neue Beweismittel gefunden haben oder plötzlich anderer Meinung sind. Nach Ihrem Einspruch wird das Finanzamt die strittigen Punkte erneut überprüfen. Haben Sie noch Fragen? Sprechen Sie uns an. Gerne sind wir Ihnen behilflich.