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Entfernungspauschale oder Reisekosten

Was ist der richtige Weg?

Sofern Sie mit dem eigenen PKW Ihre Arbeitsstelle aufsuchen bzw. dienstlich für Ihren Arbeitgeber mit dem PKW unterwegs sind, können Sie den Fiskus an Ihren Kosten beteiligen. Wir zeigen Ihnen, wie das funktioniert!

Erste Tätigkeitsstätte entscheidet

19.10.2017 Kosten des privaten PKWs können sowohl Arbeitnehmer als auch Selbständige von der Steuer absetzen. Entscheidend für die Unterscheidung zwischen der Entfernungspauschale und Reisekosten ist die erste Tätigkeitsstätte.

Entfernungspauschale: 30 Cent pro Kilometer

Sofern der Arbeitnehmer bzw. Unternehmer seinen Privat-PKW für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzt, kann er pauschal für jeden gefahrenen Kilometer (nur die einfache Strecke) 0,30 € in der Steuererklärung ansetzen.

Reisekosten: Sämtliche Kosten absetzen

Wird der Privat-PKW dagegen für Fahrten zu Kunden oder im Auftrage des Arbeitgebers zu weiteren Arbeitsstätten eingesetzt, befinden wir uns im Reisekostenrecht. Hier können sämtliche für solche Dienstreisen angefallenen Kosten von der Steuer abgesetzt werden. Als praktikable Lösung gewährt der Gesetzgeber wiederrum einen Pauschalbetrag von 0,30 € pro gefahrenen Kilometer. Entscheidender Unterschied ist hier jedoch, dass sowohl der Hinweg zum Kunden als auch der Rückweg zur ersten Tätigkeitsstätte mit dem vollen Pauschalbetrag angesetzt wird.

Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten absetzen

Zusätzlich gewährt der Gesetzgeber Verpflegungsmehraufwendungen sofern die Abwesenheit von der ersten Tätigkeitsstätte mehr als 8 Stunden (12 € pro Tag) bzw. mehr als 24 Stunden andauert (24 € pro Tag). Ebenfalls abzugsfähig sind die tatsächlichen während der Dienstreise angefallenen Übernachtungskosten.

Eigene Steuererklärung oder Arbeitgeberersatz

Als Arbeitnehmer können Sie diese Kosten entweder in Ihrer persönlichen Steuererklärung ansetzen oder sich den Aufwand steuerfrei durch Ihren Arbeitgeber ersetzen lassen. Haben Sie hierzu Fragen? Sprechen Sie uns an. Gerne sind wir Ihnen behilflich.

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